Wir starten nur mit der vorgeschriebenen Aufstiegsgenehmigung des jeweiligen Bundeslandes.

 

Wir verfügen über die notwendige Flughaftpflichtversicherung zum Betrieb eines ferngesteuerten, unbemannten Fluggerätes (UAV - unmanned aerial vehicle) für gewerbliche und private Foto- und Videoaufnahmen.

 

Die Genehmigung zum Start auf privatem Grund und dessen Überfliegen wird stets eingeholt,

die Privatsphäre bleibt gewahrt und Rechte Dritter werden nicht verletzt.

 

Bei Aufnahmen im innerörtlichen Bereich kontaktieren wir die zuständige Polizeibehörde.